Vergleich: NAV vs. Netto vs. Brutto

Ein Vergleich entlang klarer Achsen — ergänzt um fünf konkrete Szenarien, regulatorische Quellen (IDD, VAG § 48a, BaFin Merkblatt 01/2023) und empirische Evidenz zum Einfluss von Vergütungsstrukturen auf Beratungsqualität.

Kernaussagen

  • Die Vergütungsstruktur hat einen kausalen Einfluss auf die Beratungsqualität — das zeigen die UK RDR-Ergebnisse und die Variable-Annuity-Forschung.
  • NAV schafft Anreize zur laufenden Bestandspflege. Aber kein Vergütungsmodell ist konfliktfrei; NAV verschiebt Konflikte, löst sie nicht auf.

Diese Seite vergleicht drei gängige Kostenmodelle im kapitalbildenden Lebens- und Rentengeschäft. Es geht nicht um „gut vs. böse", sondern um Abwägungen — mit einer klaren These: Die zeitliche Kostenverteilung entscheidet über Anreize, und Anreize entscheiden über Beratungsqualität.

Kurzfazit (30 Sekunden)

  • NAV erzeugt über 30 Jahre die höchsten kumulierten Kosten, aber die zweitbeste Ablaufleistung. Nur ein Netto-Modell schneidet beim reinen Kostenvergleich langfristig knapp besser ab (ca. 1 % mehr Ablaufleistung in unserer Modellrechnung). Ein Brutto-Modell liegt dahinter — die günstigere zeitliche Kostenverteilung überkompensiert den höheren laufenden Kostensatz.
  • In unserer Sensitivitätsanalyse übertrifft NAV bei minimaler Beratungsleistung alle Modelle. Bei marktüblichen Sätzen (0,6–0,8 %) genügen wenige Basispunkte jährlicher Mehrrendite, um auch den Netto-Abstand zu schließen (siehe Beispielrechnungen).
  • Regulatorisch verlangen IDD (Art. 29 Abs. 2), VAG § 48a, § 25 VAG und § 1a VVG, dass Vergütungsstrukturen die Best-Interest-Pflicht nicht aushebeln (siehe IDD und VAG § 48a). Beratungspflichten gelten unabhängig vom Vergütungsmodell; die Frage ist, ob die Anreizstruktur diese Pflichten unterstützt oder erschwert.
  • Empirie: Vergütungsstrukturen beeinflussen Beratungsqualität nachweislich (u. a. UK RDR, FCA; Egan/Matvos/Seru 2022 zu Variable Annuities).
  • Kostenkontext: Für fondsgebundene Produkte berichtet EIOPA als EU-weiten Durchschnitt 2,1 % RIY (Datenbasis 2021; alle Kostenkomponenten als Renditeminderung).
  • Einschränkung: NAV löst Interessenkonflikte nicht auf. Es verschiebt sie (Vermögen im Vertrag halten vs. freigeben).

Vergleichsmatrix (vereinfachtes Modell)

Hinweis: Konkrete Tarife können hiervon abweichen. Die Matrix beschreibt typische Muster für fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherungen.

Vergleichsmatrix (vereinfachtes Modell). Konkrete Tarife können hiervon abweichen; dargestellt sind typische Muster.

Zeitliche Kostenverteilung

Brutto (Provision)
anfangsbelastet (Abschlusskosten in den ersten 5 Jahren)
Netto (Honorar)
variiert: Honorar separat vereinbart (oft zu Beginn fällig), teils laufende Servicegebühr
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
laufend, typischerweise % vom Vertragsvermögen

Frühjahre (1–5)

Brutto (Provision)
stark belastet durch Abschlusskosten
Netto (Honorar)
abhängig vom Honorarmodell; bei kleinen Beiträgen relativ hoch
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
gering belastet (kleines Vermögen = niedrige absolute Gebühr)

Storno-Sensitivität

Brutto (Provision)
hoch — Startkosten müssen amortisiert werden
Netto (Honorar)
gering — Honorar ist separat vereinbart und nicht an den Vertrag gebunden
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
gering bei frühem Ausstieg (kein Anfangskosten-Lock-in)

Vermittleranreiz nach Abschluss

Brutto (Provision)
gering — Vergütung ist abgerechnet
Netto (Honorar)
nur wenn Servicegebühr vereinbart
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
hoch — Vergütung steigt mit dem Vertragsvermögen

Transparenz

Brutto (Provision)
seit 2008 gesetzlich gefordert; Effektivkosten werden ausgewiesen
Netto (Honorar)
hoch für Honorar, aber Honorar wird nicht in Effektivkosten (RIY) eingerechnet
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
hoch bei offener Kostenquote; Effektivkosten werden ausgewiesen

Eignung kurze Haltedauer

Brutto (Provision)
nachteilig (Anfangskosten nicht amortisiert)
Netto (Honorar)
abhängig von Honorarstruktur
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
strukturell günstiger (kein Anfangskosten-Lock-in)

Eignung lange Haltedauer

Brutto (Provision)
Anfangskosten amortisiert; laufende Verwaltungskosten bleiben
Netto (Honorar)
günstig bei moderatem Honorar
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
Zinseszinseffekt beachten: laufende Kosten wachsen mit dem Vermögen; Gegenwert prüfen

Operative Komplexität

Brutto (Provision)
Beratungsprozess erforderlich; geringe Erklärungserfordernis zur Abschlussprovision
Netto (Honorar)
Beratungs- und Honorarprozess erforderlich
NAV-Tarif (laufend am Vermögen)
Beratungsprozess erforderlich; geringe Erklärungserfordernis, da NAV-Vergütung in den Versichererkosten enthalten ist

Zeitliche Kostenverteilung: Anfangsbelastet vs. Laufend

Zeitliche Kostenverteilung: Anfangsbelastet vs. Laufend über 30 JahreFlächendiagramm: Zeigt die jährliche Kostenbelastung für Brutto und Netto (anfangsbelastet, hohe Kosten in den ersten Jahren) und NAV (wächst mit dem Vermögen) über 30 Jahre.BruttoNettoNAV051015202530Jahre05001k1,5kJährliche Kosten (EUR)
Abb. 5: Zeitliche Kostenverteilung — wann Kosten den Vertragswert belasten (jährliche Kosten in EUR)
Berechnungsgrundlage: 200 EUR/Monat, 6 % Bruttorendite p. a. Brutto: 576 EUR/Jahr Abschlusskosten (Jahre 1–5) + 0,5 % p. a. auf Vermögen. Netto: 1.200 EUR/Jahr Honorar (Jahre 1–3) + 0,25 % p. a. auf Vermögen. NAV: 0,8 % p. a. auf Vermögen.

Was in der Praxis oft übersehen wird

Netto vs. Brutto" ist eine Debatte über die Preisgestaltung und den Umfang der Versichererleistungen — im Sachgeschäft die einzig relevante Frage. Im Lebengeschäft kommt mit dem Vertragsvermögen eine zusätzliche Dimension hinzu: die zeitliche Kostenverteilung und die daraus resultierende Anreizstruktur.

Brutto-Tarife sind in der Regel anfangsbelastet: Die Abschlusskosten werden auf die ersten 5 Jahre verteilt. Netto-Modelle variieren stärker: Viele belasten ebenfalls die ersten Jahre (einmaliges Honorar), aber es existieren auch laufende Servicegebühr-Modelle, die der NAV-Logik strukturell ähneln. NAV verschiebt die Vergütung konsequent in die gesamte Laufzeit und koppelt sie an den Vermögenswert des Kunden.

Interessengleichheit: Die zentrale Strukturfrage

Interessengleichheit (englisch: „Alignment of Interests") beschreibt den Grad, in dem die wirtschaftlichen Anreize von Kunde, Vermittler und Produktgeber in dieselbe Richtung zeigen. Bei einem NAV-Tarif wachsen die Vergütung des Vermittlers und die Kosteneinnahmen des Versicherers mit dem Vertragsvermögen. Das hat konkrete Konsequenzen, die über abstrakte Theorie hinausgehen.

NAV erzeugt über 30 Jahre die höchsten kumulierten Kosten — das zeigen unsere Modelle transparent. Bei der Ablaufleistung liegt NAV allerdings vor Brutto und nur knapp hinter Netto (ca. 1 % Abstand in unserer Modellrechnung), weil die günstigere zeitliche Kostenverteilung den höheren laufenden Kostensatz überkompensiert. In unserer Sensitivitätsanalyse genügen bei marktüblichen NAV-Sätzen (0,6–0,8 %) wenige Basispunkte jährlicher Mehrrendite durch laufende Beratung, damit NAV auch das Netto-Ergebnis übertrifft. Die Herleitung einschließlich Vanguard-Einordnung und Einschränkungen steht in den Beispielrechnungen.

Diese Anreizlogik ist nicht gleichmäßig über die Vertragslaufzeit verteilt. Sie skaliert mit dem Vertragsvermögen — und damit mit dem Gewicht der anstehenden Entscheidungen. In den Anfangsjahren ist das Vermögen klein, die Gebühren niedrig, die Beratungsthemen überschaubar. In der Endphase — wenn Ablaufmanagement, Auszahlungsoptimierung und ggf. Generationenplanung anstehen — ist das Vermögen am größten und die Gebühren am höchsten. Die Vergütung skaliert mit dem Beratungsbedarf. Das ist die stärkste Ausprägung der Interessengleichheit: Gerade dort, wo falsche Entscheidungen fünfstellige Beträge kosten können, finanziert das NAV-Modell aktive Begleitung.

Hinweis: Die folgenden Ausführungen dienen der allgemeinen Einordnung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Aussagen zu regulatorischen Anforderungen ist eine qualifizierte rechtliche Prüfung erforderlich.

Was die Regulierung verlangt

Die IDD (Insurance Distribution Directive, Art. 29 Abs. 2) stellt eine klare Anforderung: Vergütungsstrukturen dürfen sich nicht nachteilig auf die Servicequalität auswirken und nicht die Pflicht beeinträchtigen, im besten Kundeninteresse zu handeln. Die Delegierte Verordnung (EU) 2017/2359, Art. 8, konkretisiert: Ein Vergütungsschema hat nachteilige Auswirkungen, wenn es Vertriebsaktivitäten incentiviert, die der Best-Interest-Pflicht widersprechen.

Das VAG ergänzt dies in deutsches Recht: § 48a Abs. 1 verbietet Vergütungsstrukturen, die Anreize schaffen, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, obwohl ein besser geeignetes verfügbar wäre. Anfangsbelastete Modelle mit hohen Abschlussprovisionen stehen unter höherem Risiko, diese Anforderung zu verletzen, weil die Vergütungshöhe vom Produktpreis abhängt, nicht vom Kundenergebnis.

Das BaFin Merkblatt 01/2023 zur Wohlverhaltensaufsicht fordert zusätzlich die Analyse von Storno-Szenarien im Kundennutzen-Assessment und nutzt Effektivkosten (Reduction in Yield) als Vergleichsmetrik. Es kann so verstanden werden, dass nachvollziehbarer Kundennutzen zu jedem Zeitpunkt im Vertragsverlauf und nicht nur am Laufzeitende nachvollziehbar gemacht werden soll. Bei marktüblichen NAV-Sätzen (z. B. 0,8 %) ist das in unseren Modellrechnungen unter den getroffenen Annahmen strukturell erfüllt: NAV liefert dort in den betrachteten Zeiträumen das beste oder zweitbeste Kundenergebnis (beste Werte in den Jahren 1–25, zweitbester Rang bei 30 Jahren). Frontgeladene Modelle schneiden in Storno-Szenarien systematisch schlechter ab.

NAV erfüllt diese regulatorischen Tests nicht automatisch. Aber die Struktur erzeugt weniger Compliance-Risiko, weil der Vergütungsanreiz in dieselbe Richtung zeigt wie das Kundeninteresse — solange aktiver Service stattfindet.

Situationen, in denen die Anreizstruktur konkret wird

Fondsallokation im achten Jahr

Ein Kunde möchte nach acht Jahren seine Fondsauswahl anpassen, weil sich seine Risikotoleranz geändert hat. Bei anfangsbelasteten Modellen ist die Vergütung überwiegend abgerechnet. Eine Umschichtung erzeugt Aufwand ohne wirtschaftlichen Ertrag für den Vermittler. Im NAV-Modell hängt die Vergütung am Vertragsvermögen: Wenn eine bessere Fondsallokation das Vermögen langfristig steigert, profitiert auch der Vermittler. Der Anreiz zur laufenden Portfoliooptimierung ist strukturell verankert, nicht nur persönlich motiviert.

Markteinbruch von 25 %

Die Märkte fallen stark. Der Kunde ist verunsichert und überlegt, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu kündigen. Bei anfangsbelasteten Modellen ändert ein Markteinbruch an der wirtschaftlichen Situation des Vermittlers wenig — die Vergütung ist überwiegend geflossen. Im NAV-Modell sinkt das Vertragsvermögen und damit die Vergütungsbasis. Vermittler und Produktgeber spüren den Rückgang. Das schafft einen konkreten Anreiz, den Kunden durch die Krise zu begleiten: Portfolioanpassungen vornehmen, Perspektiven aufzeigen, Kommunikation intensivieren. Nicht aus Altruismus, sondern weil die wirtschaftlichen Interessen parallel laufen.

Der Einwand ist dennoch real: Eine prozentuale Vermögensvergütung ist in schlechten Marktphasen prozyklisch. Die Einnahmen sinken genau dann, wenn Kunden Betreuung am meisten brauchen. Wenn ein Vermittler sein Service-Modell nicht robust aufgebaut hat, kann das zu Kürzungen führen — im Extremfall zu einer impliziten Priorisierung „großer“ statt „kleiner“ Kunden. Das ist kein NAV-spezifisches Problem (es gilt für jede vermögensabhängige Vergütung), aber es ist ein Risiko, das man offen benennen muss.

Vorzeitiger Ausstieg nach vier Jahren

Ein Kunde muss seinen Vertrag auflösen — Scheidung, Jobverlust, Umzug. Bei Brutto-Tarifen wurden die Abschlusskosten in den ersten Jahren erhoben. Sie sind bei vorzeitigem Ausstieg größtenteils verloren: Das Vermögen hat sich noch nicht genug entwickelt, um die Anfangsbelastung zu kompensieren. Der Vermittler hat den Großteil seines Anspruchs realisiert; die Stornohaftungszeit (typisch fünf Jahre) löst eine partielle Rückforderung aus, aber das ist ein Risiko für den Vermittler, kein Schutz für den Kunden.

Im NAV-Modell wurden keine relevanten Anfangskosten erhoben. Die laufenden Kosten bezogen sich auf ein noch kleines Vermögen — die absolute Belastung war gering. Bei vorzeitigem Ausstieg ist der Kostennachteil für den Kunden erheblich kleiner. Der Vermittler verliert die zukünftige laufende Vergütung und hat daher ein wirtschaftliches Interesse, den Kunden zu halten und Alternativen zu finden — etwa Beitragsfreistellung statt Kündigung.

Portfolio-Vernachlässigung über zwölf Jahre

Ein Vertrag läuft seit über einem Jahrzehnt. Die Fondsauswahl wurde nie überprüft, obwohl sich Märkte und Lebenssituation verändert haben. Bei anfangsbelasteten Modellen besteht kein wirtschaftlicher Anreiz zur aktiven Pflege. Die Vergütung ist überwiegend abgerechnet, der Vertrag „läuft". Auch wenn VVG § 6 Abs. 4 eine anlassbezogene Nachberatungspflicht vorsieht — die wirtschaftliche Verstärkung fehlt.

Im NAV-Modell reduziert ein schlecht performendes Portfolio das Vertragsvermögen und damit die Vergütung. Es entsteht ein direktes wirtschaftliches Interesse, unterdurchschnittliche Fonds zu identifizieren und die Fondsauswahl zu aktualisieren. Die Kostenstruktur belohnt laufende Portfoliopflege und bestraft Vernachlässigung.

Fondswahl: günstig oder teuer?

Ein Vermittler steht vor der Wahl zwischen einem Indexfonds (TER 0,2 %) und einem aktiv gemanagten Fonds (TER 1,5 %). Bei anfangsbelasteten Modellen hat die Fondswahl keinen Einfluss auf die bereits ausgezahlte Vergütung. Wenn der Vermittler Kickbacks vom teureren Fonds erhält, entsteht ein klassischer Interessenkonflikt im Sinne von VAG § 48a. Im Neuabschluss sind solche Rückvergütungen mittlerweile regulatorisch stark eingeschränkt.

Im NAV-Modell hängt die Vergütung am Gesamtvermögen. Ein teurerer Fonds, der weniger Netto-Performance liefert, reduziert das Vertragsvermögen und damit die Vergütungsbasis. Solange keine separaten Kickbacks fließen, hat der Vermittler ein Interesse an der kosteneffizientesten Fondsauswahl — weil Netto-Vermögenswachstum seine Vergütung maximiert.

Ablaufmanagement fünf Jahre vor Rentenbeginn

Ein Kunde ist 60, der Vertrag läuft seit 25 Jahren. Das Vertragsvermögen beträgt 280.000 EUR — fast vollständig in Aktienfonds. In fünf Jahren beginnt die Auszahlungsphase. Das Reihenfolgerisiko ist jetzt akut: Ein Markteinbruch von 30 % in den nächsten zwei Jahren würde das Ergebnis um Jahrzehnte zurückwerfen, ohne ausreichend Zeit zur Erholung. Gleichzeitig stehen die komplexesten Entscheidungen des gesamten Vertragslebens an: Wann mit der Umschichtung in schwankungsärmere Fonds beginnen? Wie aggressiv? Und bei der Auszahlung: Kapitalabfindung, Verrentung oder Teilentnahmen — welche Variante nutzt das Halbeinkünfteverfahren (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) optimal?

Bei anfangsbelasteten Modellen wurde die Vergütung vor über 20 Jahren abgerechnet. Die Beratung in dieser Phase — wirtschaftlich die folgenreichste im gesamten Vertragsleben — wird strukturell nicht finanziert.

Im NAV-Modell sind die absoluten Gebühren auf ein Vermögen von 280.000 EUR am höchsten. Aber hier ist auch der potenzielle Beratungswert am höchsten. Ein falsch getimtes Ablaufmanagement oder eine steuerlich suboptimale Auszahlungsentscheidung kann fünfstellige Beträge kosten. Der Vermittler wird dafür bezahlt, diese Phase aktiv zu begleiten — nicht weil er besonders engagiert ist, sondern weil sein Einkommen davon abhängt, dass das Vermögen die letzten Jahre gut übersteht.

Empirische Evidenz

Die Theorie klingt plausibel. Gibt es Belege?

Egan, Matvos und Seru haben 2022 den US-Markt für Variable Annuities untersucht — ein Produkt, das fondsgebundenen Lebensversicherungen strukturell entspricht. Ihr Ergebnis: Vermittler verdienen höhere Provisionen für den Verkauf schlechterer Produkte mit höheren Kosten. Produktempfehlungen sind rund viermal stärker vom Eigeninteresse des Vermittlers getrieben als vom Kundeninteresse. Als fiduciary-ähnliche Standards vorgeschlagen wurden, fielen die Verkäufe teurer Produkte um 52 %.

Die UK Financial Conduct Authority hat 2012 mit der Retail Distribution Review (RDR) Provisionen für Anlageprodukte vollständig verboten. Die Ergebnisse nach zwei Jahren: Produktkosten sanken mindestens um die Höhe der früheren Provisionen, Produktbias wurde reduziert, die Beratungsprofessionalität stieg — und die Branchenprofitabilität nahm sogar zu. Ein gut dokumentierter Nebeneffekt verdient aber ebenso Aufmerksamkeit: Kunden mit geringerem Vermögen verloren teilweise den Zugang zu persönlicher Beratung, weil laufende Gebühren sie für Berater unwirtschaftlich machten — die sogenannte „advice gap". Die Umstellung verbesserte die Beratungsqualität für die, die Beratung erhielten, schränkte aber den Zugang ein.

Das sind keine Randnotizen. Sie zeigen, dass die Vergütungsstruktur einen kausalen Einfluss auf die Beratungsqualität hat — und dass eine Umstellung auf laufende Gebühren Verteilungsfragen aufwirft.

Ehrliche Einschränkungen

Kein Vergütungsmodell ist konfliktfrei. NAV verschiebt Konflikte, löst sie aber nicht auf.

Konfliktverschiebung: Frontgeladen vs. NAVZwei nebeneinanderstehende Karten zeigen: Frontgeladene Vergütung verankert Konflikte im Abschluss; NAV verschiebt Konflikte in Richtung Vermögen-im-Vertrag-halten. Beide Modelle sind nicht konfliktfrei.Frontgeladen (Brutto/Netto)Konflikt sitzt früh:Abschluss / Produktwahl / ProvisionDanach kippt der Anreiz:Vergütung ist abgerechnet - Service wirdzur reinen Pflichterfüllung.NAV (laufend am Vermögen)Konflikt verschiebt sich:Vermögen im Vertrag halten vs. freigebenAber: Anreiz bleibt laufendService hat ökonomischen Rückhalt,wenn er wirklich erbracht wird.Quintessenz: Konflikte verschwinden nicht - sie wandern.
Abb.: Kein Modell ist konfliktfrei - Konflikte verschieben sich

Der stärkste Gegeneinwand betrifft den Anreiz, Vermögen im Vertrag zu halten. Wenn die Vergütung am Vertragsvermögen hängt, könnte ein Vermittler davon abraten, Vermögen zu entnehmen — selbst wenn dem Kunden eine Entschuldung, ein Immobilienkauf oder eine Vertragsauflösung besser dienen würde. Michael Kitces, einer der meistzitierten US-Finanzplanungsexperten, hat diesen Punkt ausführlich analysiert. Der Interessenkonflikt bei NAV ist subtiler als bei anfangsbelasteten Modellen (Vermögen halten vs. freigeben statt teures Produkt empfehlen vs. passendes), aber er existiert.

Weitere AUM-typische Konflikte, die auch für NAV gelten:

  • Risikoallokation: Ein höherer Aktienanteil bedeutet höheres erwartetes Vermögenswachstum — und höhere Vergütung. Der Anreiz, Kunden in renditestarke Allokationen zu bringen, ist im NAV-Modell strukturell angelegt. Das kann erwünscht sein: Viele langfristige Sparer profitieren von einer aktienorientierten Allokation, und ein Vermittler, der im Angebotsprozess Kapitalmärkte nachvollziehbar erklärt, leistet echte Aufklärung. Der Konflikt entsteht erst, wenn die empfohlene Risikoposition über die tatsächliche Risikotragfähigkeit des Kunden hinausgeht — wenn „gut für das Vermögenswachstum" zur Empfehlung wird, obwohl der Kunde bei einem 30-%-Drawdown nicht schlafen kann.
  • Entnahme-Hemmung: Jede Teilentnahme oder Auszahlung reduziert die Vergütungsbasis. Ein NAV-Vermittler hat ein finanzielles Interesse, Entnahmen zu verzögern — auch wenn dem Kunden Liquidität objektiv hilft.
  • Beitrags-Bias: „Erhöhen Sie Ihren monatlichen Beitrag" ist immer guter Rat — für die Vergütung des Vermittlers. Aber nicht immer für den Kunden: Schuldentilgung oder andere Anlageziele können Priorität haben.

Zudem ist Interessengleichheit über eine prozentuale Vermögensgebühr nicht dasselbe wie Performance-Kopplung. Produktgeber und Vermittler verdienen an der Vermögensbasis, unabhängig davon, ob die Wertentwicklung aus eigenem Fondsmanagement oder aus allgemeiner Marktentwicklung stammt. Eine echte Performance-Kopplung (etwa durch Hurdle Rate und Performance Fee) würde die Interessengleichheit stärken, ist im Versicherungsmantel aber regulatorisch und operativ selten umgesetzt.

Kostenkontext: Die volle Gebührenstruktur

Die NAV-Vergütung ist nur eine Kostenkomponente im Gesamtbild. Ein vollständiger Vergleich berücksichtigt auch die Fondskosten (TER, laufende Kosten der Zielfonds — diese fallen bei allen fondsgebundenen Tarifen an, nicht nur bei NAV), Bestandsprovisionen und Transaktionskosten innerhalb der Fonds. Darüber hinaus können weitere Kostenkomponenten im Versicherungsmantel existieren (z.\u00A0B. Verwaltungskosten, Risikokosten), die in diesem Vergleich vereinfacht sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Effektivkostenquote (Reduction in Yield / RIY) fasst alle Kostenkomponenten in einer einzigen Renditeminderung zusammen. EIOPA beziffert den EU-weiten Durchschnitt für fondsgebundene Produkte auf 2,1 % RIY.

Wann NAV tendenziell vorteilhaft oder nachteilig wirkt

NAV ist tendenziell die stärkere Struktur, wenn aktives Fondsmanagement und regelmäßiges Portfolio-Rebalancing stattfinden, wenn laufende Betreuung über die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet ist und wenn die Haltedauer unsicher ist — etwa bei wechselnden Lebenssituationen oder wenn hohe Stornoquoten ein reales Marktproblem sind. Besonders deutlich wird der Strukturvorteil in der Endphase: Wenn Ablaufmanagement, Auszahlungsstrategie und ggf. Generationenplanung anstehen, ist der Beratungsbedarf am höchsten — und das NAV-Modell finanziert genau diese Phase, weil die Vergütung mit dem Vermögen skaliert. Voraussetzung ist ein fairer, moderater laufender Kostensatz.

Gegen NAV spricht, wenn eine sehr lange Haltedauer mit minimalem Betreuungsbedarf erwartet wird. Über 30 Jahre kumulieren auch moderate Prozentsätze zu erheblichen absoluten Beträgen — der Zinseszinseffekt auf der Kostenseite ist die Achillesferse des Modells. Die Frage ist nicht nur, ob der Kunde vor Ablauf der Aufschubdauer aussteigt, sondern ob während der gesamten Laufzeit ein Gegenwert für die laufende Gebühr entsteht. Wenn kein aktives Fondsmanagement stattfindet, entsteht eine Gebühr ohne Gegenwert. Und in starken Marktabschwüngen wirkt die prozentuale Gebühr relativ stärker, auch wenn der absolute Betrag mit dem Vermögen sinkt.

Die Frage ist immer dieselbe: Was passiert für die laufende Gebühr? Wenn die Antwort „nichts" ist, verliert das NAV-Modell seine Berechtigung — unabhängig von der Anreizlogik.

Was wir nicht behaupten

  • NAV ist nicht automatisch „günstiger". NAV erzeugt über 30 Jahre die höchsten kumulierten Kosten, aber eine höhere Ablaufleistung als ein Brutto-Modell, weil die zeitliche Kostenverteilung den höheren laufenden Kostensatz überkompensiert. Gegenüber Netto bleibt ein Rückstand von ca. 1 % Ablaufleistung in unserer Modellrechnung. Die tatsächliche Belastung hängt von der konkreten Ausgestaltung und den Gesamtkosten aller Kostenkomponenten ab.
  • NAV garantiert keine gute Beratung. Die Struktur erzeugt einen Anreiz zur laufenden Betreuung. Ob dieser Anreiz in der Praxis eingelöst wird, hängt vom Vermittler und Anbieter ab, nicht vom Tarifmodell allein.
  • Kein Regulierer hat NAV als „die konforme Struktur" bestätigt. Unsere regulatorische Analyse (IDD, VAG § 48a, BaFin Merkblatt) ist eine Einordnung, keine Rechtsauskunft. Alle drei Modelle können die aufsichtsrechtlichen Tests bestehen — mit der richtigen Ausgestaltung und Offenlegung.
  • Dieser Vergleich beschränkt sich auf die provisionsrelevanten Kostenkomponenten im Versicherungsmantel. Wir vergleichen Kostenstrukturen innerhalb fondsgebundener Lebens-/Rentenversicherungen, mit Fokus auf die Vergütungsstruktur. Weitere Kostenkomponenten (z.\u00A0B. Verwaltungskosten, Risikokosten) existieren in der Praxis zusätzlich. Die vorgelagerte Frage — ob ein Versicherungsmantel das richtige Vehikel ist oder ob z. B. ein ETF-Sparplan mit separater Risikoabsicherung besser passt — liegt außerhalb des Scope dieser Seite.
  • Es gibt eine vierte Variante: ein fester laufender Retainer (EUR/Jahr oder EUR/Monat), unabhängig vom Vermögenswert — in der Praxis als Servicevereinbarung bekannt und bei Honorarvermittlern bereits anzutreffen. Dieses Modell teilt einige Anreizeigenschaften von NAV (laufende Vergütung erfordert laufende Leistung), vermeidet aber den Zinseszinseffekt der prozentualen Gebühr.
  • Die Alpha-Schwelle ist modellabhängig. Bei marktüblichen NAV-Sätzen (0,6–0,8 %) genügen wenige Basispunkte; bei höheren Sätzen steigt die Schwelle. Ob laufende Beratung dieses Alpha über Jahrzehnte konsistent liefern kann, ist eine offene Frage — Plausibilität ist nicht Gewissheit.

Kurz-FAQ

Ist NAV immer besser als Brutto oder Netto?
Nein — aber bei marktüblichen NAV-Sätzen (0,6–0,8 %) ist der Kostenunterschied gering: NAV schlägt Brutto bei der Ablaufleistung und liegt nur ca. 1 % hinter Netto (in unserer Modellrechnung). Wenige Basispunkte jährlicher Mehrrendite durch laufende Beratung schließen diesen Abstand. NAV bleibt aber nur plausibel, wenn die laufende Gebühr durch laufenden, dokumentierten Service gedeckt ist (Portfolio-Pflege, Rebalancing, Krisenbegleitung).

Ab welchem Beratungs-Alpha lohnt sich NAV in eurer Modellrechnung?
In unserem Modell (0,8 % NAV-Satz) genügen wenige Basispunkte Alpha, um auch das Netto-Ergebnis zu übertreffen. Bei +0,25 % p. a. liegt der Vermögensvorteil bereits bei mehreren tausend Euro. Die Herleitung steht in den Beispielrechnungen.

Was ist der regulatorische Kernpunkt in einem Satz?
Vergütung darf nicht die Pflicht beeinträchtigen, im besten Kundeninteresse zu handeln (IDD Art. 29 Abs. 2; umgesetzt in VAG § 48a).

Welche Zahl aus der Forschung ist hier am wichtigsten?
Als Beispiel: Egan/Matvos/Seru berichten, dass bei Variable Annuities Produktempfehlungen rund viermal stärker vom Eigeninteresse als vom Kundeninteresse getrieben sind und dass bei strengeren Standards Verkäufe teurer Produkte um 52 % fielen.

Welche Nachteile hat ein NAV-Tarif?
NAV erzeugt über 30 Jahre die höchsten kumulierten Kosten (Zinseszinseffekt laufender Prozentgebühren), liegt bei der Ablaufleistung aber vor Brutto und nur knapp hinter Netto. NAV-Einnahmen sind prozyklisch — sie sinken in Marktkrisen. AUM-basierte Vergütung erzeugt eigene Konflikte: den Anreiz, Vermögen im Vertrag zu halten, Entnahmen zu verzögern und höhere Risikoallokationen zu empfehlen. Ohne laufenden Service ist NAV eine Gebühr ohne Gegenwert. Details unter Ehrliche Einschränkungen; Kitces zur AUM-Konfliktanalyse.