Glossar: NAV, Effektivkosten, Zillmerung u. a.

Kurze Definitionen zentraler Begriffe — von Kostenstruktur bis Regulierung — um Vergleiche konsistent zu machen.

Kernaussagen

  • Definitionen vor Bewertung: gleiche Begriffe, gleiche Achsen.
  • Effektivkostenquote (RIY) als einheitliche Vergleichskennzahl über alle Kostenkomponenten.
  • Zeitliche Kostenverteilung und Anreize sind eigenständige Analyseachsen.

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Ablaufmanagement
Systematische Umschichtung des Fondsguthabens einer fondsgebundenen Police in schwankungsärmere Anlagen (z. B. Renten- oder Geldmarktfonds) in den letzten Jahren vor Rentenbeginn. Dient dem Schutz vor dem Reihenfolgerisiko — einem Markteinbruch kurz vor der Auszahlung, der das Ergebnis überproportional beeinträchtigt. Die konkrete Ausgestaltung (Zeitpunkt, Zielfonds, Tempo) erfordert aktive Beratung.
Abschlussprovision
Vergütung an den Vermittler für die Vermittlung eines Vertragsabschlusses. Wird in der Regel auf Basis der Bewertungssumme berechnet und über die ersten 5 Vertragsjahre aus den einkalkulierten Abschlusskosten gezahlt. Kann als Einmalbetrag oder laufend (ratierlich) ausgezahlt werden. Bei NAV-Tarifen entfällt sie zugunsten einer laufenden, vermögensabhängigen Vergütung.
Anreizkompatibilität (Incentive alignment)
Wie gut die finanziellen Anreize der Beteiligten (Kunde/Vermittler/Versicherer) aufeinander abgestimmt sind. Bei NAV stimmen die Anreize tendenziell mit dem Kundeninteresse überein.
Behavioral Coaching
Beratungsansatz, bei dem der Vermittler den Kunden vor emotionalen Anlageentscheidungen schützt — etwa Panikverkäufe in Abschwüngen oder Euphorie-getriebene Überinvestitionen. Vanguard ordnet Behavioral Coaching im Adviser's-Alpha-Rahmenwerk als potenziellen Werttreiber ein (bis zu ~200 Basispunkte im Rahmen der Modul-Schätzung). Vanguard weist aber ausdrücklich darauf hin, dass solche Werte stark vom Einzelfall abhängen und nicht als konstantes jährliches Alpha zu verstehen sind. [Vanguard Advisor's Alpha]
Beitragsfreistellung
Pausierung der Beitragszahlung bei Fortbestand des Vertrags. Das bestehende Vertragsvermögen bleibt investiert. Bei NAV-Tarifen laufen die prozentualen Kosten auf das bestehende Vermögen weiter; bei anfangsbelasteten Modellen sind die Abschlusskosten nach ca. 5 Jahren zumeist bereits gezahlt, die laufenden Verwaltungskosten laufen aber ebenfalls weiter.
Bestandsprovision (Trail Commission)
Laufende Vergütung an den Vermittler für die Pflege bestehender Verträge. Wird vom Versicherer aus den laufenden Vertragskosten gezahlt. Die Bezugsgröße variiert je nach Anbieter — teils Beitrag, teils Vertragsvermögen, teils feste Beträge. Die NAV-basierte Vergütung ist strukturell verwandt, setzt aber systematisch am Vertragsvermögen an.
Bewertungssumme
Summe der für die Berechnung der Abschlussprovision relevanten Beiträge. Nicht identisch mit der Beitragssumme (Summe aller zu zahlenden Beiträge), da z. B. Zusatzbeiträge oder Dynamiken je nach Vertrag unterschiedlich berücksichtigt werden. Bei 200 EUR/Monat und 30 Jahren Laufzeit beträgt die Beitragssumme 72.000 EUR.
Bruttotarif
Versicherungstarif, in den Abschlusskosten einkalkuliert sind. Diese werden in der Regel auf die ersten 5 Vertragsjahre verteilt und belasten den Rückkaufswert in den Anfangsjahren. Ein Bruttotarif ist nicht zwingend mit der Zahlung einer Provision an den Vermittler gleichzusetzen.
Effektivkostenquote / Effektivkosten (Reduction in Yield / RIY)
Gesetzlich vorgeschriebene Kennzahl (auch kurz: Effektivkosten), die alle Kostenkomponenten (Versicherungskosten, Fondskosten, Transaktionskosten) in einer einzigen Renditeminderung in Prozentpunkten zusammenfasst. In Deutschland verpflichtend auszuweisen. EIOPA beziffert den EU-weiten Durchschnitt für fondsgebundene Produkte auf 2,1 % RIY. [EIOPA — Costs and Past Performance Report 2023]
Fondsgebundene Versicherung
Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Beiträge abzüglich Kosten in Investmentfonds angelegt werden. Das Vertragsvermögen schwankt mit der Fondsperformance. Voraussetzung für eine NAV-basierte Vergütung des Vermittlers.
IDD (Insurance Distribution Directive)
EU-Richtlinie 2016/97 zur Versicherungsvertriebsregulierung. Gilt für alle, die am Vertrieb von Versicherungsprodukten beteiligt sind. Art. 29 Abs. 2 verlangt, dass Vergütungsstrukturen sich nicht nachteilig auf die Servicequalität auswirken. Art. 30 etabliert die Best-Interest-Pflicht für Versicherungsanlageprodukte. In Deutschland gelten ergänzend die Vergütungsvorschriften des VAG, insbesondere § 48a. [IDD — EUR-Lex]
Kapitalbildende Versicherung (Spargeschäft)
Lebens- oder Rentenversicherung, bei der über die Laufzeit ein Vertragsvermögen aufgebaut wird (z. B. fondsgebunden). Eine NAV-basierte Vergütung ist nur hier möglich, weil ein wachsendes Vertragsvermögen als Bezugsbasis vorausgesetzt wird.
Der Nettoinventarwert (Net Asset Value); hier vereinfacht: das aktuelle Vertragsvermögen/Vertragsguthaben als Basis für die laufende Vergütung des Vermittlers. Der Versicherer zahlt die NAV-Vergütung als Provision aus seinen laufenden Kosten (Gammakosten) an den Vermittler. Setzt ein Spargeschäft (kapitalbildende Versicherung) voraus.
Nettotarif / Nettopolice
Versicherungstarif, in den keine Abschlusskosten einkalkuliert sind. Die Vergütung des Vermittlers wird separat geregelt — häufig über ein externes Honorar, eine Servicegebühr oder eine andere Vereinbarung. Ein Nettotarif ist nicht automatisch ein Honorarmodell.
Provisionsdeckel
Geplante gesetzliche Obergrenze für Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung. Der Entwurf von 2019 (max. 2,5 % der Bewertungssumme) wurde nicht umgesetzt, aber die BaFin verfolgt ähnliche Ziele über die Wohlverhaltensaufsicht.
Rebalancing
Regelmäßige Anpassung der Portfoliozusammensetzung an die ursprüngliche Zielallokation. Stellt sicher, dass das Risikoprofil über die Zeit nicht durch Marktbewegungen verzerrt wird. [Vanguard Advisor's Alpha — Rebalancing]
Reihenfolgerisiko (Sequence-of-Returns Risk)
Das Risiko, dass negative Renditen zu einem ungünstigen Zeitpunkt eintreten — insbesondere in den Jahren unmittelbar vor und nach Rentenbeginn. Ein Markteinbruch von 30 % bei einem Vermögen von 280.000 EUR kurz vor Auszahlung hat eine fundamental andere Wirkung als der gleiche Einbruch 20 Jahre früher, weil die Erholungszeit fehlt. [Pfau — Sequence-of-Return Risk (SSRN)]
Sachversicherung
Versicherung ohne Sparanteil (z. B. Haftpflicht, Hausrat, KFZ). Es gibt kein Vertragsvermögen, daher ist NAV hier kein Thema. Nicht zu verwechseln mit Risikoversicherungen in der Lebensversicherung (z. B. Risikoleben, BU), die ebenfalls keinen Sparanteil haben.
Storno-Sensitivität
Wie stark ein Modell bei vorzeitiger Beendigung/Beitragsfreistellung negative Effekte zeigt. Frontgeladene Modelle sind typischerweise stärker storno-sensitiv.
Stornohaftung
Regelung, nach der Vermittler bei vorzeitiger Vertragsbeendigung die erhaltene Abschlussprovision anteilig zurückzahlen müssen. Die Haftungszeit beträgt typischerweise 5 Jahre. Erzeugt den Anreiz, stornogefährdete Kunden zu halten statt ehrlich über Alternativen zu beraten. Bei NAV-Tarifen entfällt diese Dynamik, da keine Abschlussprovision vorfinanziert wird. [VersVermV § 12 — Stornohaftung]
Stornoquote
Anteil der vorzeitig beendeten Versicherungsverträge am Gesamtbestand, gemessen pro Jahr. In der öffentlichen Diskussion werden für die Lebensversicherung häufig Werte im Bereich von rund 3–4 % genannt. Hohe Stornoquoten belasten Vermittler im Provisionsmodell durch Stornohaftungsrückzahlungen. [procontra (Zitat BaFin, Stornoquote ~3,5 %)]
TER (Total Expense Ratio)
Gesamtkostenquote eines Investmentfonds, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Fondsvermögens. Umfasst Managementgebühren, Verwaltungskosten und sonstige Fondskosten, aber nicht Transaktionskosten. Bei allen fondsgebundenen Tarifen (Brutto, Netto, NAV) sind die Fondskosten (TER) eine zusätzliche Kostenkomponente neben den Versicherungskosten. [BaFin — Wohlverhaltensaufsicht kapitalbildende LV (Merkblatt 01/2023)]
VAG — Vergütungsvorschriften
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) enthält mehrere Vorschriften zur Vertriebsvergütung. § 48a verbietet Vergütungsstrukturen, die Anreize schaffen, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, obwohl ein besser geeignetes verfügbar wäre. § 25 VAG ergänzt allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation. Zusammen mit der IDD bilden diese Vorschriften den regulatorischen Rahmen für Vermittlervergütung. [VAG § 48a — Gesetze im Internet]
Vertragsvermögen (Vertragsguthaben)
Der aktuelle Wert des im Versicherungsvertrag angesparten Kapitals. Schwankt mit der Marktentwicklung der investierten Fonds. Bildet bei NAV-Tarifen die Basis für die laufende Vergütung des Vermittlers. Nicht identisch mit dem Rückkaufswert, der ggf. Stornoabzüge enthält.
Zeitliche Kostenverteilung (Kosten-Timing)
Wann innerhalb der Vertragslaufzeit Kosten anfallen: anfangsbelastet (Abschlusskosten in den ersten Jahren), gleichmäßig oder vermögensabhängig laufend. Bei kapitalbildenden Verträgen ein eigenständiges Unterscheidungsmerkmal neben der Frage Brutto/Netto.
Zillmerung
Versicherungsmathematisches Verfahren zur bilanziellen Verrechnung von Abschlusskosten. Im klassischen Sinne ein Reservierungsverfahren; bei fondsgebundenen Produkten hat sich der Begriff auch für die Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre etabliert. Zillmerung ist nicht gleichzusetzen mit den Abschlusskosten selbst, sondern beschreibt deren zeitliche Verteilung. Der Rückkaufswert liegt in den Anfangsjahren dadurch deutlich unter den gezahlten Beiträgen. [VVG § 169]